Dabei besteht gerade hier ein enormes Einsparungspotenzial. Im Bereich der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle finden sich ebenso Einsparmöglichkeiten wie bei den gewerblichen Sonderabfällen. Ganz gleich, ob Sie der Andienungspflicht unterliegen oder Kleinmengenerzeuger sind: Wir finden sicherlich auch in Ihrem Hause Möglichkeiten der Kostenreduzierung.
Fast alle Betriebe, in denen Abfälle entstehen, müssen auf Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes inzwischen Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte erstellen. Diese sind den zuständigen Behörden auf Verlangen auszuhändigen. Auch hier können Sie auf unser Know-How und unsere langjährige Erfahrung zurückgreifen.
Bei der Bearbeitung Ihrer Abfallprobleme unterstützen wir Sie bei Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen, der Suche nach optimalen Entsorgungswegen, der Auswahl entsorgunsfreundlicher Produkte und vor allem bei der Verringerung von Kosten.
In einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern wir gerne mit Ihnen die Möglichkeiten, unterstützend für Ihr Unternehmen tätig zu werden. Nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein Gespräch.
Mit In-Kraft-Treten des europäischen Abfallartenkataloges (EAK) am 01. Januar 1999 wurde im Abfallrecht ein großer Schritt in Richtung europäischer Harmonisierung getan. Seit dem gibt es keine fünfstelligen Abfallschlüssel nach LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) mehr.
Seit dem 01. Januar 2002 entfallen auch die in Deutschland geforderten „D1“-Erweiterungen für besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Auch für sie sieht der EAK inzwischen eigene Abfallschlüsselnummern vor. Eine Übergangsfrist gab es nicht, die Umschlüsselung muß inzwischen erfolgt sein.
Doch das Problem der Neuklassifizierung von Abfällen bleibt weiterhin bestehen. Mit dem Problem der Klassifizierung gehen auch konkrete Kosten einher. Denn ob ein Abfall „besonders überwachungsbedürftig“ oder nur „überwachungsbedürftig“ ist, wirkt sich in den Entsorgungskosten und Überwachungsverfahren erheblich aus.
Die Neueinteilung durch den EAK erfolgt zunächst branchenspezifisch, dann erst durch Betrachtung des Abfalls. Innerhalb der 20 abfallerzeugenden Branchen müssen nun die einzelnen Positionen der Kapitel und numerischen Aufzählung durchsucht werden, um zu Abfallbegriff und –Schlüsselnummer zu gelangen. Sofern hier keine konkrete Stoffnennung erfolgt, muß in anderen Branchen gesucht werden. Schlägt auch das fehl, sieht der EAK a.n.g.-Positionen (anders nicht genannt) vor. Logisch. Oder?
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Suche nach dem Schlüssel. Ob im Umgang mit Abfallbehörden, der Auswahl der richtigen Transportpapiere oder der Suche nach geeigneten Entsorgern: Hier können Sie auf unser Fachwissen bauen.
In einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern wir gerne mit Ihnen die Möglichkeiten, unterstützend für Ihr Unternehmen tätig zu werden. Nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein Gespräch.