Gefahrgut und Logistik A bis Z - Das Glossar

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A

Arbeitsschutz: "Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen (Über- und Unterforderungen). Auf den Beschäftigten bezogen wirken sich Gefahren in Form von Personenschäden (Verletzungen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen), schädigende Belastungen in Form von schädigenden Beanspruchungen (Über- und Unterbeanspruchung) aus. Ziel des Arbeitsschutzes ist Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung." (Skiba, 2000).

Arbeitssicherheit: "Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit. Die Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das jeder Beschäftigte von Natur aus besetzt, weil davon sein Wohlbefinden und seine wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt zunächst ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor. Davon ausgehend ergibt sich auch die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Zu unterscheiden sind humane (moralisch-ethische) sowie wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe." (Skiba, 2000).

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Gefahrguttransport
 
Matthias Naujokas     ·     Heidkamp 23  ·  21 447 Handorf     ·     Telefon 04133 2 32 69      ·     Mobil 0172 434 04 92     ·     Fax 04133 21 09 48     ·     E-Mail info@naujokas.de