Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungbeurteilung des Arbeitsplatzes geschieht auf Grundlage von §5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes.

Der Arbeitgeber oder von ihm nach §7 ArbSchG beauftragte und befähigte Personen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur verbesserung durchführen.

Wir bieten Ihnen den Einsatz als externe beauftragte Person an und beurteilen nach der "Liste der Gefährdungen" der Berufsgenossenschaften

  • Gefahrstoffe: giftige und krebserregende chemische Stoffe
  • Gefahrstoffe: gesundheitsschädliche chemische Stoffe
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • allg. Beurteilung der Arbeitsbedingungen unter dem Aspekt der Gefährdungsbeurteilung

 

 

 
Gefahrguttransport
 
Matthias Naujokas     ·     Heidkamp 23  ·  21 447 Handorf     ·     Telefon 04133 2 32 69     ·     Mobil 0172 434 04 92     ·     Fax 04133 21 09 48     ·     E-Mail info@naujokas.de