Gefahrgut ADR/RID 2007

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung:
durch Schulungen und Überwachung,
bei Unstimmigkeiten mit Kontrollbehörden,
mit speziell für Ihr Unternehmen konzipierten Schulungen,
mit der gesamten Dokumentation: wir erstellen Seminarunterlagen als Nachschlagewerke und informieren Sie über bevorstehende Neuerungen.

Rechtspflicht zur Mitarbeiterschulung

Personen, welche gefährliche Güter befördern, müssen besonders geschult werden (Abschnitt 1.3.1 ADR/RID).

Diese Schulungen werden in drei Arten gegliedert:

  • eine Einführung,
  • aufgabenbezogene Unterweisung
  • und Sicherheitsunterweisung.

Rechtspflicht, die Unterweisungen schriftlich zu dokumentieren
Die jeweilige Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren (Abschnitt 1.3.3). Diese Dokumentation ist von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubewahren.

Schulungen müssen in „regelmäßigen“ Abständen wiederholt werden.
Was das konkret bedeutet, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Weiterhin müssen natürlich Vorschriftenänderungen berücksichtigt werden.

Wer diese Aufgabe zu erfüllen hat, ist nicht näher festgelegt. Sinnvoll ist hier eine Zusammenarbeit zwischen dem Gefahrgutbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, denn diese Unterweisungen gehen direkt einher mit den Anforderungen der Arbeitssicherheit.

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Gefahrguttransport
 
Matthias Naujokas     ·     Heidkamp 23  ·  21 447 Handorf     ·     Telefon 04133 2 32 69     ·     Mobil 0172 434 04 92     ·     Fax 04133 21 09 48     ·     E-Mail info@naujokas.de